Audio-Loss-Register
Dem Diebstahl die rote Karte!
Welchen Zweck verfolgt diese Datenbank:
- Käufer von gebrauchter Technik koennen hier nochmals nachsehen, ob das Gerät möglicherweise als gestohlen gemeldet ist. Dies ist insofern wichtig, als an gestohlenen Sachen gemäß §§ 932,935 BGB kein Eigentum erworben werden kann. Das vermeintliche "Schnäppchen" kann somit der teuerste Einkauf sein.
- Durch Hinweise auf dubiose Angebote - z.B im Internet - kann unter Umständen die Spur zurückverfolgt werden und den Hintermännern dieser Aktionen das Handwerk gelegt werden. Durch das Sammeln von Daten über eine Vielzahl von Einbrüchen können z.B. gleichartige Strickmuster erkannt und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
- In der Anzeige sind keine Originalbilder des Gegenstandes enthalten, sondern häufig Katalogbilder.
- Die Aufnahmen lassen keine Seriennummer erkennen.
- Detallierte Nachfragen beim Anbieter werden mit Ausfluechten beantwortet (z.B. keinen Fotoapparat zur Hand) oder es erfolgt überhaupt keine Reaktion. Hier sollte man immer versuchen mit dem Anbieter in einen Dialog zu kommen. Jeder seriöse Anbieter wird gerne Auskunft zu seinen Sachen geben. Lassen Sie sich nicht durch die vermeintlich hohe Anzahl von "Mitbietern" irritieren und unter Zeitdruck setzen. Hier hat bisweilen auch der Anbieter seine Hand im Spiel und Sie sind in der Realität möglicherweise der einzige ernsthafte Interessent.
Nur wenn alle kollegial mithelfen, kann diesen Dingen Einhalt geboten werden.
Ihr Tonmeister-Assekuranz Service
P.S.:
Das Register erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie von einem Diebstahlschaden in letzter Zeit betroffen waren, so können Sie uns gerne Ihre Aufstellung zusenden. Für die Einsicht in das Register ist ein Passwort erforderlich, welches Sie per Mail an anfordern können.