Lexikon
Unser Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Medien- & Equipmentversicherung sowie Betriebs-/Berufshaftpflicht in kurzen, klaren Texten. Typische Fragen wie Selbstbeteiligung, Neuwert vs. Zeitwert oder Eigenschaden vs. Haftpflichtschaden sind hier schnell geklärt. Die Hinweise dienen Ihrer Orientierung; für Ihren konkreten Vertrag gelten stets Versicherungsschein, Bedingungen und vereinbarte Klauseln. Wenn etwas unklar ist, melden Sie sich – wir prüfen Ihren Fall und beantworten Detailfragen
Der feste Betrag, den Sie pro Schaden selbst tragen; mehrere zusammenhängende Einzelschäden desselben Ereignisses werden in der Regel einmal mit SB belegt.
Die vertraglich vereinbarte maximale Deckungssumme je Schadenfall (bzw. je vereinbartem Baustein).
Ist die VS niedriger als der tatsächliche Wert, wird normalerweise nur anteilig ersetzt; ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann diesen Kürzungsabzug begrenzen oder ausschließen.
Wiederbeschaffungspreis für gleichwertiges neues Equipment (sofern als Entschädigungsbasis vereinbart).
Neuwert abzüglich Alter/Abnutzung; wird angewendet, wenn nicht ausdrücklich Neuwert entschädigt ist.
Umfassender Schutz für „plötzliche und unvorhergesehene“ Schäden/Abhandenkommen – ausgenommen sind nur die in den Bedingungen benannten Ausschlüsse.
Versicherungsschutz besteht – je nach Vereinbarung – auch außerhalb des Betriebsgrundstücks bzw. im festgelegten geografischen Geltungsbereich.
Fremde Technik, die Sie vorübergehend nutzen; eine Mitversicherung ist häufig möglich, Umfang und Grenzen ergeben sich aus dem Vertrag.
Zusätzliche Kosten (z. B. Ersatzmiete für Technik), die durch einen versicherten Sachschaden entstehen, können mitversichert werden – entsprechend der vertraglichen Regelungen.
Die Überlassung an Dritte und das Risiko von Unterschlagung können versichert werden; Anforderungen (z. B. Dokumentation/Vertragsgestaltung) ergeben sich aus den Bedingungen.
Eigenschaden: Schaden an Ihrer eigenen Technik/Sachen (Equipmentversicherung). Haftpflichtschaden: Ansprüche Dritter gegen Sie (Betriebs-/Berufshaftpflicht).
Schäden an Sachen, an denen Sie oder Ihre Mitarbeitenden gerade gearbeitet/gehantiert haben; der Versicherungsschutz ist je nach Anbieter/Vertrag unterschiedlich geregelt.
Kosten für Ersatzschlüssel oder Schließanlagen können versichert sein; Reichweite und etwaige Ausschlüsse (z. B. Folgeschäden) bestimmen die Bedingungen.
Für seltene/analoge Technik können besondere Bewertungs- und Nachweiskonzepte (z. B. Taxe/Gutachten) vereinbart werden.