Privathaftpflicht
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften wir für
einen Schaden, den wir fahrlässig oder vorsätzlich
einem Anderen zufügen in unbegrenzter Höhe.
Geschieht dies in der Eigenschaft als Privatperson
(z. B. als Fußgänger, Radfahrer, Besucher) kann diese Haftung über
eine Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden.
Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Welche Aufgaben hat der Versicherer?
Der Haftpflichtversicherer erfüllt drei Funktionen und zwar:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Erfüllung berechtigter Ansprüche
Schadensbeispiel
Ob es um die beschädigte Stereoanlage eines Freundes,
oder die umgestoßene Vase handelt, wer aus Unachtsamkeit
einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr
arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in
Millionenhöhe rechnen.
Ob es um die beschädigte Stereoanlage eines Freundes,
oder die umgestoßene Vase handelt, wer aus Unachtsamkeit
einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr
arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in
Millionenhöhe rechnen.
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